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Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland Pfalz
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Informationen für Lehrgangsteilnehmerinnen und Teilnehmer

Sie werden die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zur Teilnahme an einem Lehrgang besuchen. Wir erwarten Sie gern und wollen Ihnen einige Regelungen mitteilen, die Sie bitte beachten.

Anfahrt und Anmeldung

Die Schule befindet sich in Koblenz-Asterstein, Lindenallee 41-43, Tel.:0261/9729-0 Fax.:0261/9729-1109.

Beachten Sie auch den beiliegenden Anfahrtsplan und die darauf für Sie ausgewiesenen Gästeparkplätze. Auf der Internetseite der LFKS (www.LFKS-rlp.de) können Sie auch nach Fahrgemeinschaften suchen.

Bitte melden Sie sich zunächst am Empfang im Gebäude 3 an.

Unterkunft und Verpflegung

Als Angehörige oder Angehöriger einer kommunalen Feuerwehr, einer privaten Hilfsorganisation, die im Katastrophenschutz mitwirkt, oder einer Katastrophenschutzbehörde in Rheinland-Pfalz erhalten Sie an der LFKS freie Ausbildung, Unterkunft (Einbettzimmer mit Dusche und WC) und Verpflegung. Die Kosten trägt das Land Rheinland-Pfalz.

Für andere Personen werden Kosten für die Ausbildung, Unterkunft und Verpflegung nach den jeweils geltenden Kostensätzen erhoben. Sie können den fälligen Betrag bei Ende des Lehrgangs bar entrichten. Wir stellen Ihnen auch gerne eine Rechnung aus.

Kostenerstattung

Bei bestimmten Lehrgängen (Nähere Einzelheiten erfahren Sie von der Lehrgangsleitung!) werden privaten Arbeitgebern die anfallenden Lohnkosten durch das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet. Öffentliche Arbeitgeber haben keinen Erstattungsanspruch.

Am Anreisetag füllen Sie bitte den „Antrag auf Gewährung der Fahrtkostenpauschale und
des Lehrgangstagegeldes für erhöhten Aufwand
“ sorgfältig aus, damit wir Ihnen den Betrag erstatten können. Der erste und letzte Lehrgangstag gelten als An- bzw. Abreisetag. Darüber hinaus erhalten ehrenamtlich tätige Lehrgangsteilnehmende ein Lehrgangstagegeld von 3,- € pro Tag. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Dieses Tagegeld darf von Ihrer Entsendestelle nicht auf die zu erstattenden Auslagen angerechnet werden.

Fahrtkosten und Tagegeld werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet und Ihnen überwiesen, daher müssen Sie Ihre vollständige Bankverbindung im Antrag angeben.

Bekleidung

Feuerwehrangehörige tragen während des Unterrichts Dienstkleidung. Sofern notwendig (praktische Ausbildung), ist die persönliche Schutzausrüstung mitzuführen.

Andere Teilnehmende tragen im Unterricht entweder Dienstkleidung oder Zivilkleidung. Sofern notwendig (praktische Ausbildung), ist die persönliche Schutzausrüstung mitzuführen. Näheres finden Sie im Lehrgangskatalog der LFKS .

Internetzugang

In den Unterkunftsgebäuden ist ein drahtloses, für Sie kostenloses Internet-Netzwerk (WLAN) vorhanden. Falls notwendig kann Ihnen für Ihren PC ein USB-WLAN-Stick hierfür gegen ein Pfand in Höhe von 20€ geliehen werden.

Sonstiges

Bedarfsmittel für den täglichen Gebrauch wie Kleidung, Waschzeug, Zahnputzbecher, Handtücher u. a. sind mitzubringen. Im Unterricht benötigen Sie Papier, Stift, Lineal usw. Denken Sie daran, dass Sie auch Freizeit haben. Für das Freizeitangebot an der LFKS (Kegelbahn, Fitnessraum, Sporthalle,...) empfehlen wir Ihnen Sportzeug etc. mitzubringen.

Infos für Teilnehmende

Infos für Teilnehmende Download (PDF)